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Ihre digitale Reise leichter gemacht: Förderungen
für Unternehmen

Fördermöglichkeiten digitaler Projekte:
Eine Übersicht

Die Digitalisierung ist ein zentraler Treiber für Innovation und Wachstum in der heutigen Geschäftswelt. Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und sich an die sich ständig verändernden technologischen Entwicklungen anzupassen. Um diese Transformation zu unterstützen, bieten Regierungen auf Bundes- und Länderebene eine Vielzahl von Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten an.

Diese Fördermöglichkeiten umfassen eine breite Palette von Angeboten, darunter Investitionszuschüsse für die Einführung neuer Technologien, Förderprogramme für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung, günstige Kredite und Darlehen sowie spezielle Programme zur Förderung von digitalen Innovationen und Start-ups.

Diese Vielfalt an Fördermöglichkeiten bietet Unternehmen die Chance, ihre digitalen Projekte zu realisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Eine gründliche Recherche und eine fundierte Entscheidungsfindung sind jedoch entscheidend, um die richtigen Förderprogramme zu identifizieren und erfolgreich zu nutzen. In diesem Themenfeld bieten wir eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für digitale Projekte sowie Tipps und Ratschläge zur erfolgreichen Beantragung und Umsetzung dieser Programme.

Zuschüsse des Bundes

Zuschüsse der Länder

Darlehen,
vergünstigt

Stand März 2024

Zuschüsse bundesweit

Staatliche Zuschüsse bieten Unternehmen finanzielle Unterstützung für ihre digitalen Projekte, ohne dass diese zurückgezahlt werden müssen. Je nach Programm können Unternehmen Zuschüsse von 30-80 % erhalten, jedoch ist jeder Zuschuss auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ein Eigenbeitrag ist in jedem Fall erforderlich. Unsere Ressource bietet einen Überblick über verschiedene staatliche Zuschussprogramme für digitale Projekte und Tipps zur erfolgreichen Beantragung.

folgende bundesweite Förderungen stehen derzeit zur Verfügung:

go inno

Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten. 

Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das Realisierungskonzept

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften. 
  • Kreativworkshop
  • Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks

  • die ihren Standort oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • mit weniger als 100 Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Mit den BMWK-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Leistungsstufemax. Tagewerkemax. Wert
Potenzialanalyse10 TW5.500 €
Realisierungskonzept25 TW13.750 €

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Den BMWK-Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen. Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWK-Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

go digital

Bedarfsermittlung → Planung → Umsetzung → Inbetriebnahme

Die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, stellen den Projektantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“.

Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:

  1. Potenzialanalyse (optional) inklusive Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
  2. Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Potenziale analysieren (Potenzialanalyse)

In einem ersten Konzept analysiert das Beratungsunternehmen die Stärken und Schwächen des KMU, um geeignete Maßnahmen empfehlen und den zeitlichen und finanziellen Aufwand abschätzen zu können. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:

  • Fachliches Erstgespräch zur Bestandsaufnahme der Technologien und Prozesse in dem für das/die gewählte/n Modul/e relevanten Bereiche einschließlich einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustandes.
  • Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Ist-Zustands im begünstigten Unternehmen hinsichtlich der für die gewählten Module relevanten Bereiche

    • IT-Sicherheitsniveau
    • Leistungsfähigkeit der Technik und Potenzial von Hard- und Software
    • wirtschaftliche Lage
    • Marktsituation
  • Empfehlung geeigneter Maßnahmen und Vorprüfung des notwendigen technischen und organisatorischen Grades zu deren Umsetzung
  • Erstellung eines Umsetzungskonzepts einschließlich Aufwandsschätzung unter Einbeziehung

    • der oben genannten Informationen
    • der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte
    • des voraussichtlichen Zeitbedarfs und der Umsetzungskosten
  • Soweit erforderlich, Auswahl und Beauftragung eines sachverständigen Dritten
  • Qualitative und quantitative Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und des Nutzens des Vorhabens für das begünstigte Unternehmen sein.

Eine Potenzialanalyse ist nicht zwingend erforderlich, wenn das Beratungsunternehmen das KMU und dessen Potenzial bereits kennt.

Realisierungskonzept entwickeln und umsetzen (Umsetzungsleistung)

Das autorisierte Beratungsunternehmen empfiehlt dem KMU, ob es seine innerbetrieblichen Geschäftsabläufe und/oder seine Marketingaktivitäten teilweise oder vollständig digitalisieren sollte. Es sucht nach Methoden, die auf den individuellen Arbeitsalltag des KMU oder des Handwerksbetriebs zugeschnitten sind: einfache Modelle mit nutzerfreundlicher Software, leicht bedienbare und vor allem sichere IT-Systeme und -Dienste.

Hierbei hat das Beratungsunternehmen folgende Aufgaben:

  • Erstellung eines Projektplans, inkl. Arbeitsschritte, Arbeitspakete und deren Zeitbedarf
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite bei Hard- und Software; wenn erforderlich, Ermittlung eines sachverständigen Dritten (inkl. Vorbereitung der Zusammenarbeit zwischen sachverständigem Dritten und begünstigtem Unternehmen)
  • Projektdurchführung und -controlling (administrative Serviceleistungen)
  • Auswertung des abgeschlossenen Projekts

    • Beurteilung der Abläufe und Aktivitäten
    • zu erwartende kurz- und langfristige Ergebnisse
    • Schlussfolgerungen für eventuelle weitere Maßnahmen
  • Ermittlung des Digitalisierungsgrads des begünstigten Unternehmens am Ende des Projekts

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz / Bilanzsumme bestätigen.

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Modul mit gegebenenfalls erforderlichen weiteren Modulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Es sind bis zu 30 Beratertage förderfähig, einschließlich:

  • bis zu drei Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
  • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
  • sowie zwei Beratertage für die IT-Sicherheit-Pflichtberatung*
    [* in jedem Projekt müssen mindestens zwei Pflichttage für IT-Sicherheitsberatung enthalten sein]
  • die maximal 30 Beratertage können auf mehrere Module aufgeteilt werden

Das Antragsverfahren besteht aus zwei Teilschritten:

  1. Das autorisierte Beratungsunternehmen schließt zuerst den Beratervertrag gemeinsam mit dem begünstigten Unternehmen und gegebenenfalls dem Drittleister. Dazu gehören auch die notwendigen ausgefüllten Formulare / Dokumente (De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister). Bitte verwenden Sie dafür diese Antragsformulare.
  2. Dann beginnt Schritt zwei über das Antragsportal easy-Online. Damit wird der “Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)” ausgelöst.

Die Anträge werden anschließend durch den Projektträger EURONORM GmbH geprüft.

Zuschüsse der Länder

Neben den auf Bundesebene verfügbaren staatlichen Zuschüssen bieten auch viele Bundesländer eigene Förderprogramme für die Digitalisierung von Unternehmen an. Diese Programme können zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten und spezifische Anforderungen und Bedingungen haben.

Es lohnt sich daher, auch die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer zu prüfen, um die bestmögliche Unterstützung für Ihr digitales Projekt zu erhalten.

Wählen Sie Ihr Bundesland, um weitere Informationen zu Förderverfahren des jeweiligen Landes zu erhalten.

Baden -Württemberg

Für wen?

  • Mittelständische Unternehmen mit
    • max. 500 Beschäftigten
    • max. 500 Mio. € Jahresumsatz
    • Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg

Für wen nicht?

  • Unternehmen, an denen andere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beteiligt sind
  • Unternehmen, an denen eine öffentliche Stelle zu 25% oder mehr beteiligt ist
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts
  • Unternehmen, die in der Primärproduktion im Bereich der Land- & Forstwirtschaft, Fischerei & Aquakultur tätig sind
  • Unternehmen, die bereits zuvor eine Digitalisierungsprämie erhalten haben und für die die festsetzungen des Tilgungszuschusses (bei Darlehen) bzw. die Vollauszahlung des Zuschusses noch weniger als ein Jahr zurückliegt

Wie hoch?

  • Zuschuss richtet sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zuwendungsfähige
Ausgaben
Höhe des Zuschusses vom
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Wohnungsbau BadenWürttemberg
5.000 € – einschließlich 40.000 €40 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 4.000 €
> 40.000 € – einschließlich 100.000 €12 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben bzw. max. 10.000 €

Für was?

  • Digitalisierung von Produktion & Verfahren
    • z.B. Vernetzung der ERP- & Produktionssysteme
    • z.B. Digitalisierung der Wertschöpfungskette – Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce / e-procurement)
  • Digitalisierung von Produkten & Dienstleistungen
    • Strategie & Organisation
    • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
    • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologie
  • Kosten für Hard- & Software & damit verbundene Dienstleistungen & Schulungen
  • Erhöhung der Informations- & Kommunikationstechnik-Sicherheit
  • Migration bisheriger Daten & Portierung von Softwarekomponenten
    auf neue digitale Systeme + die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter*innen durch
    externe Anbieter.
  • Lizenz- und Systemservicegebühren für max. 12 Monate
  • Schulungskosten bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschließlich Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert.

Kombinierbarkeit?

  • Doppelförderung sind grundsätzlich nicht möglich. Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen (Länder, Bund, EU) für die gleichen förderfähigen Kosten ausgeschlossen

Antragsstellung

  • Bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
  • Antragstellung muss schriftlich vor Vorhabensbeginn erfolgen; Vorhabensbeginn heißt Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung, die sich auf die zu fördernden Vorhaben beziehen (z.B. Abschluss von Verträgen, Vergabe von Aufträgen)

Weitere Informationen und alle nötigen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website der  Staatsbank für Baden-Württemberg.

Für wen?

  • mittelständische Unternehmen mit
    • max. 500 Beschäftigten
    • max. 500 Mio. € Jahresumsatz
    • Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg

Für wen nicht?

  • Unternehmen, an denen andere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beteiligt sind
  • Unternehmen, an denen eine öffentliche Stelle zu 25% oder mehr beteiligt ist
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts
  • Unternehmen, die in der Primärproduktion im Bereich der Land- & Forstwirtschaft, Fischerei & Aquakultur tätig sind
  •  Unternehmen, die bereits zuvor eine Digitalisierungsprämie erhalten haben und für die die Festsetzungen des Tilgungszuschusses (bei Darlehen) bzw. die Vollauszahlung des Zuschusses noch weniger als ein Jahr zurückliegt
  • Unternehmen mit einem Gruppenumsatz über 500 Mio. €

Für was?

  • Digitalisierung von Produktion & Verfahren
    • z.B. Vernetzung der ERP- & Produktionssysteme
    • z.B. Digitalisierung der Wertschöpfungskette – Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (eCommerce / E-Procurement)
  • Digitalisierung von Produkten & Dienstleistungen
  • Strategie & Organisation
    • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
    • Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologie
  • Kosten für Hard- & Software & damit verbundene Dienstleistungen & Schulungen
  • Erhöhung der Informations- & Kommunikationstechnik-Sicherheit
  • Migration bisheriger Daten & Portierung von Softwarekomponenten
    auf neue digitale Systeme + die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter*innen durch
    externe Anbieter.
  • Lizenz- und Systemservicegebühren für max. 12 Monate
  • Schulungskosten bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschließlich Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert.

Art/Höhe der Förderung?

  • Langfristig zinsverbilligtes Darlehen + Tilgungszuschuss
  • Tilgungszuschuss besteht aus
    • Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit & Wohnungsbau Baden-Württemberg
    • Mittlen der KfW
  • Kredithöhe: 5.000 € bis 100.000 €
  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
  • Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Kombinierbarkeit?

Kombination mit anderen Förderprogrammen wie „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“, „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW“ , oder Förderzuschuss der KfW nicht möglich.

Antragstellung?

  • Bei Hausbank: wird an die L-Bank weitergeleitet
  • Hausbank erhält Förderkredit; wird in eigenem Namen & auf eigenes Risiko an das Unternehmen ausgezahlt

Weitere Informationen und alle nötigen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website der  Staatsbank für Baden-Württemberg. 

Für wen?

  • Start-ups (jünger als 5 Jahre)
  • KMUs (älter als 5 Jahre)
  • max. 100 Beschäftigte
  • max. 20 Mio. € Umsatz/ Bilanzsumme
  • Hauptsitz in Baden-Württemberg
  • Sonderfall: Bei Projektumsetzung mit Start-up als FuE-Dienstleister
    • max. 250 Beschäftigte
    • max. 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio.. € Bilanzsumme
  • Achtung: pro Antragsteller (direkter Zuschussempfänger + alle verbundenen Unternehmen) max. 2 Innovationsgutscheine Hightech Digital zu vergeben

Für was?

  • Technologie-spezifisch – für besonders anspruchsvolle Innovationsvorhaben  im Bereich
    • Lösungen für digitale Transformation von Geschäftsmodellen
    • Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
    • Vernetzte Systeme und Prozesse
    • Internet der Dinge
    • Smart Services
    • Hochflexible Automatisierung
    • Big-Data Projekte
    • Simulationsmodelle
    • Virtual und Augmented Reality
    • Embedded Systems
  • Achtung: Kauf von Hard- & Software ist zwar als nicht förderfähig aufgelistet, vernetzte Systeme & Prozesse hingegen schon. Somit könnte ein ERP-Projekt unter Umständen als föderfähig eingestuft werden, wenn Vorhaben & Wirtschaftlichkeit sowie unternehmensspezifische Anpassungen & Integrationen als innovativer Fortschritt für das Unternehmen deutlich im Antrag herausgearbeitet werden.
  • Förderfähige Kosten:
    • umfasst ausschließlich Kosten, für erbrachte Leistungen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, zu denen zählen:
      • privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen
      • öffentliche & privatwirtschaftliche Institute
        & Gesellschaften der Grundlagenforschung & der angewandten Forschung

Kombinierbarkeit?

Kombinierbar mit Innovationsgutschein A

Förderhöhe?

  • Bis zu 20.000 € bzw  max. 50 % der Ausgaben 
  • Zum Erhalt der Höchstfördersumme ist ein Nachweis von mind. 40.000 € (netto) an förderfähigen Ausgaben vorzulegen
  • Bewilligungszeitraum: 10 Monate

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bzw.  im Infoblatt.

Hier geht’s zur Onlineantragstellung.

Für wen?

  • KMU
  • Freiberufler
  • Existenzgründer*innen
  • max. 100 Beschäftigten
  • max. 20 Mio. € Vorjahresumsatz/Vorjahresbilanzsumme (inkl. Partner- & verbundenen Unternehmen)
  • Hauptsitz in Baden-Württemberg

Wie hoch?

  • Innovationsgutschein A
    • max. 2.500€
    • Fördersatz 80%
    • min. förderfähige Ausgaben von 3.125 € (netto)
  • Innovationsgutschein B
    • max. 5.000 €
    • Fördersatz 50%
    • min. förderfähige Ausgaben von 10.000 € (netto)

Für was?

  • Planung, Entwicklung & Umsetzung  innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder deren qualitativer Weiterentwicklung
  • Erbrachte Leistungen von externen FuE-Serviceanbietern
  •  Innovationsgutschein A
    • Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung
      • z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoffs- oder Designstudien
  • Innovationsgutschein B
    • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Ausgestaltung von innovativen Produkten/Dienstleistungen/Verfahren 
      • z.B. Design & Konstruktion, Prototypenbau 

Was nicht?

U.a. der Kauf von Maschinen, Geräten sowie Hard- und Software

Kombinierbarkeit?

Innovationsgutschein A & B sind miteinander kombinierbar. Ebenso besteht die Möglichkeit Innovationsgutschein A mit Innovationsgutschein Hightech Digital zu kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des  Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

Hier geht’s zur Onlineantragstellung.

Für wen?

  • Freiberufler
  • KMUs mit
    • max. 249 Beschäftigten
    • max 50 Mio € Vorjahresumsatz/ max. 43 Mio. € Vorbilanzsumme#
    • aktiv am Standort Baden-Württemberg
  • größere Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz mit max. 500 Mio € Vorjahresumsatz

Für was?

  • Innovative Vorhaben für Entwicklung neuer/verbesserter Produkte oder Prozesse
  • Anfallende Kosten für Digitalisierungsvorhaben
  • Kapital für Entwicklung/Einführung neuer, innovativer Geschäftsmodelle
  • Kapitalbedarf unabhängig von konkretem Projekt für innovative Unternehmen

Förderhöhe/-konditionen?

  • Zinsverbilligtes Darlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
  • Kredithöhe: 10.000 € bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
  • Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

Kombinierbarkeit?

Nicht kombinierbar mit den Förderzuschüssen der KfW.

Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf der offiziellen Website der  Staatsbank für Baden-Württemberg.

Für wen?

  • Freiberufler
  • KMUs mit
    • max. 249 Beschäftigten
    • max. 50 Mio € bzw. Bilanzsumme von max. 43 Mio €
    • mind. 5 Jahre Markttätigkeit
  • Investitionsziel in Baden-Württemberg

Für was?

  • Unternehmenserweiterung, -modernisierung, -rationalisierung,-umstrukturierung
  • Standortverlagerung
  • Unternehmenskauf
  • Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel
  • Existenzgründungen

Förderhöhe/-konditionen?

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3
  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf der offiziellen Website der  Staatsbank für Baden-Württemberg

Bayern

Für wen?

  • KMUs mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern (geförderte Maßnahme muss in selbiger Betriebsstätte eingesetzt werden)
  • weniger als 50 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio €

Für wen nicht?

  • Unternehmen mit laufenden Insolvenzverfahren
  • Unternehmen, die die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Gläubigerantrag erfüllen
  • Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien o. ä. Einrichtungen sowie Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (Ausnahme: Verarbeitung/Vermarktung)

Für was?

  • Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen & Dienstleistungen, wenn digitale Systeme erstmals eingesetzt werden oder der bestehende Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Form von unternehmensspezifischen Lösungen & entsprechende Anpassungen einer Standardlösung
  • Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems, insofern am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z.B. nach ISO 27001)
  • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung notwendigen Hard- und Software
  • Investitionen in digitale Technologien & damit verbundene unternehmensinterne Prozesse & Änderungen, insbesondere Hard- & Software, die interne & externe Unternehmensvernetzung fördert, z.B. unter folgenden Aspekten:
    • Industrie 4.0
    • datengetriebene Geschäftsmodelle
    • Warenwirtschaftssysteme
    • Künstliche Intelligenz (KI)
    • Cloud-Anwendungen
    • Sensorik 
    • IT-Sicherheit
  • Spezifisch in den 2 Fördervarianten:
    • Digitalbonus Standard
      • Optimierung von Unternehmensprozessen z.B. durch ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssysteme etc.
    • Digitalbonus Plus
      • Investition muss Innovationscharakter haben, z.B.:
        • Neues, innovatives Geschäftsmodell,
        • Bedienung neuer Märkte,
        • Mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland betreten

Für was nicht? 

  • Bereits begonnene Maßnahmen, d.h.  rechtsverbindliche Bestellung wurde bereits getätigt bzw. Auftrag zur Dienstleistungserbringung wurde bereits erteilt (auch mündlich)
  • Ausgaben für Standard-Webseiten & Standard-Webshops
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen
  • Erwerb von Standard-Software & Standard-Hardware
  • Server-Hardware inkl. Betriebssystem im Bereich der IT-Sicherheit
  • Ersatzbeschaffungen
  • Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen), bei den Automatisierung von analogen Prozessen, statt digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht
  • Maßnahmen, für die  gesetzliche Verpflichtung besteht
  • Konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts (Projektbegleitung)
  • Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Personal-, Verwaltungs- & Reiseausgaben sowie eigene Entwicklungskapazitäten des Antragstellers
  • Zuwendungsfähige Ausgaben unter 4.000 Euro
  • IT-Sicherheitsbeauftragte & Datenschutzbeauftragte
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten & Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von max. 18 Monaten überschreiten (Angebot muss vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufgeschlüsselt werden)

Förderhöhe?

Wie wird gefördert?
  • Digitalbonus Standard
    • Zuschuss bis zu 10.000 €
    • Fördersatz beträgt bis zu 50 %
  • Digitalbonus Plus
    • Bis zu 50.000 €
    • Fördersatz beträgt bis zu 50 %

Kombinierbarkeit

  • Wichtig: Grundsätzlich keine Doppelförderung zugelassen! Maßnahmen, die bereits durch andere Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden, sind nicht förderfähig
  • Standard & Plus sind nicht miteinander kombinierbar
  • Kombinierbar mit dem Digitalkredit

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des  Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bzw. in der Förderrichtlinie des Programms.

Für wen?

  • KMUs
  • Freiberufler, die KMU-Kriterien der EU erfüllen
  • Neugegründete Unternehmen

Für was?

  • Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodell
  • Beschleunigung der Digitalisierung im Unternehmen
  • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
  • Konkrete Beispiele förderfähiger Vorhaben:
    • Integration von CRM-Systemen an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)
    • Vollumfängliche Vernetzung der Enterprise Resource Planning (ERP)- und Produktionssysteme (Machine-to-machine-communication)
    • Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
    • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
    • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie

Für was nicht?

  • Betriebsübernahmen
  • Umschuldungen
  • Vorhaben im Ausland

Förderhöhe/-konditionen?

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Mindestdarlehensbetrag: 25.000 €
  • Höchstbetrag: 7,5 Mio. €
  • Laufzeit: 3 bis 10 Jahre

Kombinierbarkeit

  • Kombinierbar mit KfW-Förderzuschuss
  • Kombinierbar mit allen öffentlichen Finanzierungshilfen, solang die Beihilfeobergrenzen der EU nicht überschritten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der LfA Förderbank Bayern  bzw.  im entsprechenden Infoblatt.

Berlin

Für wen?

  • Technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
  • Unternehmen der sozialen Ökonomie

Für was?

  • Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer
  • Einstiegsvariante:
    • Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen
      Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
  • Standardvariante:
    • Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben
      Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde
      Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
  • Standardvariante Digitalisierung:
    • Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender)
      Die Laufzeit des Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten
      Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.

Förderhöhe/-konditionen?

  • Einstiegsvariante:
    • 100 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 €
    • Gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über “Pro FIT” (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm
  • Standardvariante:
    • 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 €
    • Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden
  • Standardvariante Digitalisierung:
    • 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 €
    • Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden

Nähere Informationen erhalten Sie bei IBB Business Team

Für wen?

  • KMUs mit
    • Betriebssitz/Betriebstätte in Berlin
    • max. 249 Beschäftigten
  • Berliner Soloselbstständige & hauptberufliche Freiberufler ohne Angestellte
    • mind. 26.000 € Einkommen/Jahr aus aktueller Tätigkeit
    • Gründung vor dem 31.12.2019

Für was?

  • Digitale Prozesse bezüglich Arbeit, Produktion & Management, z.B.
    • Digitale Lohnbuchhaltung
    • Digitales Warenwirtschaftssystem
    • Digitales Kassensystem
  • Einführung/Verbesserung IT-Sicherheit, z.B.
    • IT-Sicherheitsinfrastruktur
    • Digitale Datenlagerung und -sicherung
  • Digitale Beratung & Qualifizierung, z.B.
    • Beratungsdienstleistungen bezüglich Projektumsetzung & Implementierung
    • Workshops zur Geschäftsmodell-Digitalisierung
    • Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit

Achtung: Weiterbildungsanbieter müssen Qualifizierung durch Zertifizierung gemäß ISO 27001, Akkreditierung gemäß AZAV 18 oder „go-digital“ Zertifizerung vorweisen können.

Förderhöhe/-konditionen?

  • Die Digitalprämie stellt eine Anteilsfinanzierung i.H.v. 50 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben
  • Finanzierungszuschüsse für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Höhe von bis zu 17.000 €

Sonstige Regelungen

  • Durch die Förderung mitfinanzierte Anschaffungen  müssen in Berliner Niederlassung eingesetzt werden
  • Alle Anschaffungen müssen mind. 2 Jahre nach Vorhabensabschluss in Betriebsstätte verbleiben
  • Förderung wird pro Unternehmen immer nur einmal gewährt
  • max. 10 Maßnahmen pro Antrag förderfähig
  • Anbieter von Beratungsdienstleistungen müssen Normen & Standards des BSI IT-Grundschutz anerkennen.
  • max. Tagessatz für beratungsdienstleister 1000 €
  • Antragsteller muss Kontoinhaber sein
  • Kontoführung ausschließlich in Deutschland

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Berlin.

Brandenburg

Für wen?

  • KMUs & Handwerksbetriebe mit
    • Sitz/Betriebsstätte in Brandenburg

Für was?

  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen inkl. externer Schulungsdienstleistungen
  • Eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE)
  • Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)
  • Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer)

Förderhöhe/-konditionen?

  • Der kleine BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar)
  • Der große BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar)
  • Der BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich)
  • Der BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung
  • Der BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten

Antragsverfahren?

  • Nach bestätigten Beratungsgespräch mit Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB
  • Begutachtung durch Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg bzw. in der Förderrichtlinie des Programms 

Bremen

Für wen?

  • KMU

Für was?

  • Beratungs-Dienstleistungen im Bereich:
    • Digitale Prozessberatung/Prozessmanagement
    • Projektmanagement
    • Change Management
    • Cloud Services
    • Arbeit 4.0
    • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
    • IT-Sicherheitskonzepte
    • etc.

Förderhöhe/-konditionen?

  • 50% der Kosten bzw max. 5.000€

Sonstiges

Aufführung von möglichen Beratungsunternehmen auf Programm-Website, aber keine Beschränkung, d.h. es können auch nichtgelistete Beratungen zum Projekt hinzugezogen werden.

Hamburg

Für wen?

  • KMU, Handwerkbetriebe, Freiberufler mit
    • einer Betriebsstätte in Hamburg

Für was?

  • Modul I Hamburg Digital Check
    • gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesproramm “go-digital” eine Zertifizierung erhalten haben
  • Modul II Hamburg Digital Invest
    • Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte
    • umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind

Förderhöhe/-konditionen?

  • Modul I – Hamburg Digital Check” bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 5.000 €
  • “Modul II – Hamburg Digital Invest” bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 17.000 €
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen pro Modul mindestens 3.000 € netto betragen

Antragsstellung

Der Antrag wird bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gestellt. Dort erhalten Sie ebenfalls nähere Informationen zum Förderprogramm.

Hessen

Für wen? 

  • KMU
  • Partnerschaftlich eingebundene Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen & Transfergesellschaften

Für was?

  • Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien

    • Tätigkeiten zur Bewertung & Analyse des Vorhabenpotenzials für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten im Digitalisierungsbezug.

    • Strukturierung und Verbesserung von Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben

  • Förderlinie 2: Innovationsprojekte

    • Modul A: Digitale Produktinnovation
      • Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen.
      • Umsetzung einer digitalen Anwendung — Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
    • Modul B: Digitale Prozessinnovation
      • Geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen.
      • Wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
    • Modul C: Digitale Pioniere
      • Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere.
      • Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden.
      • Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.
  • Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt

    • Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen.
  • Förderlinie 4

    • Modul A: Validierung / Spin-off
      • Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
      • Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen — gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.
    • Modul B: Wachstum
      • Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial

Förderhöhe/-konditionen?

  • Anteilige Zuschüsse von 100.000 € – 500.000 €
  • Vorhabenslaufzeit: 12 – max. 36 Monate
  • Unternehmen gewerblicher Wirtschaft bis max. 50 % förderbar, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis max. 90 %

Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt der Förderlinie 2B oder auf der Website der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

Für wen?

  • KMUs mit
    • max. 499 Beschäftigten
  • Unternehmensgründer
  • Freiberufler

Für was?

  • Materielle & immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel (umfasst auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben)
  • Unternehmensübertragungen von bzw. an innovative Unternehmen

Förderhöhe/-konditionen?

  • Zinsverbilligtes Darlehen im Hausbankverfahren
  • 100.000 € – 7,5 Mio. € möglich
  • Laufzeiten:
    • Für Betriebsmittelfinanzierung: 3 oder 5 Jahre
    • Für Investitionsfinanzierungen: 5, 7, oder 10 Jahre

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit dem Förderprogramm PIUS-Invest

Antragsstellung

Ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.

Nähere Informationen und alle nötigen Dokumente finden Sie auf der Website der WIBank.

Für wen?

  • KMU & Freiberufler mit Betriebsstätte in Hessen

Für was?

  • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • Mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Förderhöhe/-konditionen?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • max. 50% der zuwendungsfähigen Sachausgaben
  • max. Förderhöhe: 10.000 €
  • min. zuwendungsfähiger Ausgaben: 4.000 €

Antragsstellung

Ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.

Nähere Informationen und alle nötigen Dokumente finden Sie auf der Website der WIBank.

 

Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bietet zur Zeit keine digitale Förderung an.

Niedersachsen

Für wen?

  • KMU, Startups, Handwerkerbetriebe mit
    • Sitz in Niedersaschen 

Für was?

  • Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen,
  • …. bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
  • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen

Förderhöhe/-konditionen?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben
  • in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro
  • Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen
  •  

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der NBank – Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen.

Für wen?

  • KMUs
  • Handwerksbetriebe
  • Freiberufler, die
    • im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Für was?

  • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 € brutto
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 € brutto
  • Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen 7.500 €
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für mittlere Unternehmen 15.000 €
  •  

Förderhöhe/-konditionen?

  • ie wird gefördert?
    • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von
      • max. 40 % bei kleinen Unternehmen
      • max. 20 % bei mittleren Unternehmen

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der NBank.

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

  • KMU
  • Freiberufler

Für was?

  • Digitale Produktion und Verfahren, wie die Integration/Einbindung digitaler Kundenschnittstellen, vollumfänglicher Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktionssystemen sowie Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
  • Digitale Produkte
    • Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen
    • Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
    • Entwicklung von digitalen Standards und Normen
  • Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
    • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
    • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
    • Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
  • CRM- und ERP-Systeme sind förderfähig

Förderhöhe/-konditionen?

  • Bei Überschreitung von 10 Mio. € ist die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für NRW darzulegen
  • Ratendarlehen: 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr oder 5, 7 und 10 Jahren mit optionalem Tilgungsfreijahr

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der NRW.Bank

Für wen?

  • KMU mit
    • max. 249 Mitarbeitern
    • max 50 Mio € Jahresumsatz oder
    • max 43 Mio € Bilanzsumme

Für was?

  • 3 Gutscheinvarianten:

    • MID-Digitalisierung
      • Für digitale Aufstellung der Betriebe &  externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten
    • MID-Analyse
      • Für Einbeziehung von wissenschaftlichen und technologischen Expertise aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Machbarkeitsprüfung
    • MID-Innovation
      • Für den Bau von Prototypen, Test & Anpassung von innovativen Produkten, Dienstleistungen & Produktionsverfahren

Förderhöhe/-konditionen?

    • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von 60-80% der förderfähigen Kosten
    • Projektlaufzeit wählbar: 6, 9, oder 12 Monate

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der  Mittelstand Innovativ & Digital Nordrhein-Westfalen.

Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland Pfalz bietet zur Zeit keinen digitale  Förderung an.

Saarland

Das Bundesland Saarland bietet zur Zeit keinen digitale Förderung an.

Sachsen

Das Bundesland Sachsen bietet zur  Zeit keine digitale Förderung an. 

Sachsen-Anhalt

Für wen?

  • KMU
  • Gründer
  • Freiberufler

Für wen nicht?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Für was?

  • Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen für Wachstum, Expansion, Stärkung von
    Aktivitäten, Umsetzung neuer Projekte bzw. Erschließung neuer Märkte, wie u.a.
    • materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
    • Personalausgaben
    • Projektausgaben
    • Fremdleistungen

Förderhöhe/-konditionen?

  • Zinsverbilligtes Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs
  • Min. 10.000 €, max. 1,5 Mio. €
  • Laufzeit: max. 10 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
  • deckt bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
  • Fester Zinssatz: 0,95 %

Weitere Bedingungen?

  • Einreichungspflicht eines tragfähigen Konzepts
  • Keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten möglich
  • Keine Vorfinanzierung erstattungspflichtiger MwSt.
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erforderlich

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Für wen?

  • KMU mit Sitz bzw. Niederlassung in Schleswig-Holstein

Für wen nicht?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Für was?

  • Betriebliche Prozess- & Organisationsinnovationen für
    • Schaffung & Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein
    • Anwendung einer neuen bzw. wesentlich verbesserten Methode für Produktion bzw. Erbringung von Dienstleistungen (u.a. wesentlicher Änderungen der Software)
    • Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen 
    • Tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- und Organisationsstrukturen

Förderhöhe/-konditionen?

  • max. 50 % der förderfähigen Kosten
  • Projekte mit min. Gesamtvolumen von 100.000 €

Weitere Bedingungen?

  • Der innovative Ansatz bzw. die Neuheit muss nachgewiesen, dargestellt und deren wirtschaftliche Bedeutung verdeutlicht werden. Die positiven Auswirkungen müssen herausgearbeitet werden

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Deutscher Mittelstands-Bund (DMB)

Thüringen

Für wen?

  • KMU 
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Für was?

  • Ausgaben für
    • IuK-Software
    • IuK-Hardware
    • Leistungen externer Dienstleister zur Migration & Modernisierung  von IT-Anwendungen und -Systemen

Förderhöhe/-konditionen?

  • max 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • max 15.000 € Gesamtförderung möglich
  • min 5.000 € förderfähige Ausgaben
  • max 150.000 € förderfähige Ausgaben
  • Bewilligungszeitraum: max. 12 Monate

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank

Darlehen, gefördert

Die KfW Bankengruppe bietet Unternehmen die Möglichkeit, geförderte Darlehen für ihre digitalen Projekte zu erhalten. Diese Darlehen zeichnen sich durch besonders vorteilhafte Konditionen aus, die es Unternehmen erleichtern, ihre Investitionen in die Digitalisierung zu finanzieren. In unserem Überblick über Fördermöglichkeiten für digitale Projekte informieren wir Sie über die verschiedenen Programme der KfW Bankengruppe und wie Sie von den konditionsgünstigen Darlehen profitieren können.

KfW-Kredit für Wachstum

290

ERP Mezzanine für Innovation

360

ERP-Förderkredit KMU

365/366

ERP-Digitalisierungs- & Innovationskredit

380

KfW-Kredit für Wachstum

  • Ausgaben bzw. Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte oder Kundengruppen
  • Innovationsausgaben, d.h.  alle Investitionen für Entwicklung/Einführung von Produkt- & Prozessinnovationen 
  • Ausgaben für deutliche Intensivierung der Unternehmensdigitalisierung 
  • Projekte & Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur & Nutzung digitaler Anwendungen &  Maß­nahmen zum Ausbau von firmen­spezifischem Wissen bezüglich digitalen Anwendungen
  • Digitalisierungsvorhaben
  • In- und ausländische Unternehmen, die
    • sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden
    • Gruppen­umsatz von max. 2 Milliarden € besitzen
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-­Vereinbarung (Energie-) Dienst­leistungen für einen Dritten erbringen
  • Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland;
  • Vorhaben aus­ländischer Unternehmen in Deutschland
  • KfW-Beteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen genau wie jede andere Bank
  • KfW-Risikoanteil von 7,5 Mio. – 100 Mio. €
  • Finanzierung erfolgt direkt als Konsortialpartner/ indirekt durch Risikounterbeteiligung
  • Bis 70% der Vorhabensfinanzierung
  • KfW darf nicht größten Risikoträger darstellen 
  • Teilnehmende Banken können gegebenenfalls von KfW  bilateral refinanziert werden 
  • Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel max. 100 Mio. €

Nicht kombinierbar mit ERP-Mezzanine & ERP Digitalisierungkredit.

ERP Mezzanine für Innovation

  • Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen
  • Innovationsausgaben, d.h. alle Investitionen für Entwicklung & Einführung von Produkt- & Prozessinnovationen
  • Ausgaben für deutliche Intensivierung der Unternehmensdigitalisierung
  • Maßnahmen zur Erneuerung/Verbesserung der IT-Struktur & Nutzung digitaler Anwendungen
  • Maß­nahmen zum Ausbau von firmen­spezifischem Wissen bezüglich digitalen Anwendungen
  • Private Unternehmen und Freiberufler mit min. 2 Jahren Geschäftstätigkeit mit
    • Sitz in Deutschland
    • Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
    • max. 500 Mio. € Gruppenumsatz

Finanzierung besteht aus 2 Tranchen:

  1. klassischer Kredit (Fremdkapital)
  2. Kredit mit weitgehendem Eigenkapitalcharakter (Nachrangkapital)

Anteile der Tranchen:

UmsatzFinanzierungspaketBesonderheit
max. 50 Mio. €60 % Nachrangkapital
40 % Fremdkapital
hoher Anteil von Nachrangkapital
über 50 Mio. €50 % Nachrangkapital
50 % Fremdkapital

Vorteile des Nachrangkapitals:

  • Bank haftet nicht für 100% der Nachrangtranche, was Finanzierung erleichtert
  • Keine Sicherheiten erforderlich
  • Nachrangtranche verbessert Bilanzstruktur und Bonität des Unternehmens
  • Sicherheiten bleiben frei für weitere Kredite
  • Lange Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufjahre schonen Liquidität
  • Kündigungsrechte der KfW eingeschränkt
  • Fester Zinssatz für gesamte Laufzeit
  • Zinssätze abhängig von wirtschaftlicher Situation und Qualität der Sicherheiten
  • Laufzeit in der Regel 10 Jahre
  • Keine Bereitstellungsprovision
  • bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben, mindestens 25.000 Euro
  • bis zu 100 % Ihrer förder­fähigen Kosten
  • 100 % Auszahlung nach Vorhabens­fortschritt

Kombination mit anderen haftungs­freigestellten KfW-Krediten und mit Forschungs­zulagen nach dem Forschungs­zulagen­gesetz (FZuIG) nicht möglich.

ERP Förderkredit für KMU

Alles was für unternehmerische Tätigkeit notwendig ist:

  • Anschaffungen (Investitionen)
    • Anlagen und Maschinen
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungs­gegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
    • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    • Software
  • Laufende Kosten (Betriebsmittel)
    • Liquide Mittel
    • Personalkosten
    • Mieten
    • Marketingkosten
    • Beratungskosten
  • Material- und Warenlager
  • Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung
  • Förderung für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Einschließlich Einzelunternehmer/innen, Freiberufler/innen, Gründer/innen und Nachfolger/innen im Nebenerwerb
  • Wenn Unternehmen 2 Jahresabschlüsse vorweisen können, können sie den ERP-Förderkredit KMU (366) beantragen
  • Größere mittelständische Unternehmen können den KfW-Förderkredit großer Mittelstand beantragen.

Zinssätze & Laufzeiten

  • Bank ermittelt individuellen Zinssatz anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
  • Informationen zu Laufzeiten und Zinsen in Konditionenübersicht
  • Unternehmen bis 5 Jahre und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten besonders günstigen Zinssatz.

Kredithöhe & Auszahlung

  • Ohne Risikoübernahme (365): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 36 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision
  • Mit Risikoübernahme (366): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 12 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision.

Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Förder­mitteln (Krediten, Zulagen und Zuschüssen) möglich.

KfW-Förderkredit großer Mittelstand

  • Alles was für unternehmerische Tätigkeit notwendig ist:
    • Anschaffungen (Investitionen)
      • Anlagen und Maschinen
      • Grundstücke und Gebäude
      • Baukosten
      • Einrichtungs­gegenstände
      • Firmenfahrzeuge
      • Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
      • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
      • Software
    • Laufende Kosten (Betriebsmittel)
      • Liquide Mittel
      • Personalkosten
      • Mieten
      • Marketingkosten
      • Beratungskosten
    • Material- und Warenlager
    • Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung
  • Große mittelständische Unternehmen mit
    • mind. 250 Beschäftigten
    • Jahresumsatz bis 500 Mio. €, inkl. Nachfolger/innen

Zinssätze & Laufzeiten

    • Bank ermittelt individuellen Zinssatz anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
    • Informationen zu Laufzeiten und Zinsen in Konditionenübersicht

Kredithöhe & Auszahlung

      • Ohne Risikoübernahme (375): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 36 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision

      • Mit Risikoübernahme (376): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 12 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision.

Kombination mit anderen haftungs­freigestellten KfW-Krediten und mit Forschungs­zulagen nach dem Forschungs­zulagen­gesetz (FZuIG) nicht möglich.

ERP-Digitalisierungs- & Innovationskredit

Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben:

  • Investitionen, Betriebsmittel und gesamtem Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
  • Beispiele für Digitalisierungsvorhaben: Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, IT- und Datensicherheitskonzepte, digitale Plattformen und Vertriebskanäle, additive Fertigungsverfahren, Ausbau von Breitbandnetzen

Innovatives Vorhaben und Unternehmen:

  • Innovatives Vorhaben umfasst Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen
  • Innovatives Unternehmen zeichnet sich durch überdurchschnittliches Wachstum, hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung oder bereits erhaltene Innovationsförderung aus
  • Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung
    • mit Sitz in Deutschland
    • mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

Zinssätze & Laufzeiten

  • Individueller Zinssatz ermittelt durch Bank anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
  • Informationen zu Zinssätzen und Laufzeiten in Konditionenübersicht
  • Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre
  • Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten besonders günstigen Zinssatz

Kredithöhe & Auszahlung

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
  • Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
  • Bis zu 100% förderfähiger Investitionskosten und Betriebsmittel
  • 100% Auszahlung des Kreditbetrags

 

Kombination mit anderen Förder­programmen ist grundsätzlich möglich, sofern es nicht zu einer Über­finanzierung kommt.